"Die schnelle Bewegung muß bei den Reisenden unfehlbar
eine Gehirnkrankheit ..... erzeugen. Wollen aber dennoch Reisende
dieser gräßlichen Gefahr trotzen, so muß der Staat wenigstens
die Zuschauer zu schützen ..... Es ist notwendig, die Bahnstelle
auf beiden Seiten mit einem hohen Bretterzaun einzufassen".
(Aus dem Gutachten des Bayrischen Obermedizinalkollegiums 1838)